Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB`s
AGB Ferienhof Lüdersbüttel
1 Vertragsabschluss
1.1 Mit der Anmeldung haftet der Mieter für alle Zimmer die unter seinem Namen gebucht werden auch wenn Dritte das Zimmer beziehen.
1.2 Bei Gruppen und Klassen haftet der Mieter für die angegebene Personenzahl. Da die Preise gestaffelt sind und von der Anzahl der angemeldeten Gäste abhängig sind, kann es zu einer Preisänderung pro Person kommen.
1.3 In den vertraglichen Leistungen sind keine Versicherungen enthalten.
2. Zahlungen
Innerhalb von 10 Werktagen nach der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von
2.1 Bei einzeln reisenden Kindern 50,- €
2.2 Bei Erwachsenen 100,-€
2.3 Bei Klassen und Gruppen 500,-€. erwünscht
Den Restbetrag bitte spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt überweisen oder am Anreisetag in bar begleichen
3. Umbuchung/ Leistungsänderungen
3.1 Der Ferienhof ist berechtigt, aus Gründen, die organisatorisch notwendig und nicht vorhersehbar sind, Leistungen zu ändern.
4. Stornogebühren
4.1 Bei einzelreisenden Kindern: Bei Stornierung bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt ist eine Stornogebühr in Höhe von 50,-€ fällig. Danach fallen 50 % der Reisekosten an.
Bei Nichterscheinen wird 90 % des Gesamtbetrages berechnet.
4.2 Bei Erwachsenen: Bei Stornierungen bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 100,-€ fällig. Danach fallen 70% der Reisekosten an.
4.3. Bei Klassen und Gruppen: Die Gruppereisen werden aus organisatorischen Gründen im Regelfall 1-2 Jahre im Voraus gebucht. Deshalb fallen bei Stornierung bis 8 Monate vor Reiseantritt 30 % , danach 40 %, ab 6 Monate 50%, ab 3 Monate 70% der Reisekosten an.
4.4 Die Stornogebühren entfallen, wenn der Mieter unmittelbar vergleichbaren Ersatz stellt.
5.Rücktritt seitens des Ferienhofes
5.1 Wenn der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich vertragswidrig verhält, dass ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, ist der Ferienhof berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen die Verhaltensregeln der Haus- und Hofordnung.
5.3 Im Falle des Rücktritts kann der Ferienhof den Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
6. Haftung
6.1 Der Ferienhof haftet nicht für den Verlust und die Beschädigung eingebrachter Sachen.
6.2 Die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Garten, Spielplatz, Heuboden, Spielgeräte, Schmutzschleuse, Koppeln… ) erfolgt auf eigene Gefahr.
6.3 Nach Absprache dürfen eigene Pferde mitgebracht werden, sofern sie frei von ansteckenden Krankheiten sind. Für Schäden die das Gastpferd verursacht, haftet der Halter. Für Schäden an dem Gastpferd durch Dritte (z.B. andere Pferde) übernimmt
der Ferienhof keine Haftung.
6.4 Durch den Mieter verursachte Schäden sind von Diesem zu ersetzten. Alle Schäden, auch die außerhalb des Hofes entstehen, müssen unverzüglich gemeldet werden.
6.5 Schäden bei denen Dritte zu Schaden kommen müssen auch unverzüglich gemeldet werden. Unabhängig ob sie auf dem Gelände oder woanders entstehen.
7. Beanstandungen, Ausschlussfristen
7.1 Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung müssen unverzüglich dem Ferienhof gemeldet werden. Dem Ferienhof ist die Möglichkeit zur Abhilfe bzw. Nachbesserung zu gewähren, bevor Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden können.
8.Sonstige Bestimmungen
8.1 Diese Bedingungen gelten soweit im Vertrag keine individuellen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden.
8.2 Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages.
8.3 Die Anwendbarkeit deutschen Rechts wird vereinbart
8.4 Gerichtsstand ist Meldorf